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Zuständig ist das Grundbuchamt Tapu Müdürlüğü im Bezirk der Immobilie. Es gehört zur Generaldirektion für Grundbuch und Kataster (TKGM). Den Termin können Sie vor Ort oder online über WebTapu vereinbaren.
Gesetzliche Grenzen (Art. 35 Tapu Kanunu):
- Ausländer dürfen erwerben, wenn ihr Herkunftsland zu den vom Staatspräsidenten bestimmten Ländern gehört.
- Pro Person sind landesweit höchstens 30 Hektar erlaubt.
- Alle Ausländer zusammen dürfen höchstens 10 % der Fläche eines Bezirks besitzen.
- In militärischen Sperr- und Sicherheitszonen sowie strategischen Zonen gelten besondere Regeln.
Typische Unterlagen laut TKGM-Portal „Your Key Türkiye“:
- Reisepass, falls nötig mit Übersetzung
- Ein aktuelles Wertgutachten, drei Monate gültig
- Bei Gebäuden die Erdbebenpflichtversicherung DASK
- Ein biometrisches Foto
- Ausländer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
- Ein Bankbeleg über die Zahlung
Wer kein Türkisch spricht, muss einen vereidigten Dolmetscher mitbringen. Vollmachten, die im Ausland ausgestellt wurden, müssen besondere Formvorgaben erfüllen.
Lassen Sie sich vor dem Kauf eine aktuelle Grundbuchauskunft geben. Fragen Sie beim TKGM nach, ob es Beschränkungen für das konkrete Grundstück gibt.
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