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Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nennen diese Schritte:
1. Melden Sie den Verlust oder Diebstahl sofort bei der türkischen Polizei. Lassen Sie sich einen „Kayıp Çalıntı Raporu“ (Verlust- bzw. Diebstahlsbericht) ausstellen.
2. Nehmen Sie über das Kontaktformular Kontakt mit der Passstelle der nächstgelegenen Vertretung auf: Botschaft Ankara, Generalkonsulate Istanbul und Izmir, Konsulat Antalya oder das Honorarkonsulat in Bodrum. Nennen Sie Namen, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, die ausstellende Behörde des verlorenen Dokuments, Ihre Reisedaten und Kontaktdaten.
3. Urlauber und Geschäftsreisende erhalten in der Regel einen Reiseausweis als Passersatz. Er gilt höchstens vier Wochen und nur für die Rückreise nach Deutschland. Mitzubringen sind unter anderem das Antragsformular, der Polizeibericht, aktuelle Passfotos, Identitätsnachweise (z. B. Führerschein oder Passkopie) und ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Deutsch-türkische Doppelstaatler brauchen zusätzlich einen „Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“; ein e-Devlet-Ausdruck genügt dafür nicht.
4. Vor der Ausstellung prüft die Vertretung Ihre Identität bei deutschen Behörden.
Tipp des Auswärtigen Amts: Tragen Sie stets ein Ausweisdokument bei sich und bewahren Sie Fotos oder Kopien Ihrer Dokumente getrennt auf. Notruf in der Türkei: 112.
Hinweis: Verfahren und Unterlagenlisten der Konsulate ändern sich gelegentlich. Die aktuellen, verbindlichen Angaben finden Sie auf der Website der zuständigen Vertretung (für Deutsche in der Türkei: tuerkei.diplo.de).
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