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Akademisch

Akademische Übersetzung

Akademische Übersetzung für Studium, Anerkennung oder Bewerbung: Wir übersetzen Ihre akademischen Unterlagen in alle Sprachen – durch beeidigte Übersetzer.

Diese Unterlagen übersetzen wir

  • Diplom, Transcript (Notenübersicht) und Studienbescheinigung
  • Unterlagen für die Anerkennung, Curricula und Modulbeschreibungen
  • Motivationsschreiben, Lebenslauf und Empfehlungsschreiben
  • Artikel, Abschlussarbeiten, Abstracts und Konferenzbeiträge

Wofür werden sie gebraucht?

Für die Bewerbung an einer deutschen Hochschule, für die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), für die Anerkennung eines Berufs bei der zuständigen Stelle oder für eine Bewerbung bei einem Arbeitgeber. Welche Unterlagen in welcher Form verlangt werden, legt die jeweilige Stelle fest – bitte prüfen Sie deren Liste, bevor Sie übersetzen lassen.

Bewerbung an der Universität Hamburg und der TUHH

Viele unserer Kundinnen und Kunden bewerben sich an der Universität Hamburg oder an der Technischen Universität Hamburg (TUHH). Wir übersetzen dafür Diplom, Transcript und Empfehlungsschreiben aus dem Türkischen ins Deutsche oder Englische. Was die Hochschulen nach eigenen Angaben verlangen (Stand Oktober 2026):

  • Universität Hamburg: Die Bewerbung läuft online über das Bewerbungsportal der Universität; Unterlagen werden hochgeladen. Für Masterstudiengänge reichen Sie die Unterlagen bei der Bewerbung als unbeglaubigte Kopie ein; amtlich beglaubigte Unterlagen können später stichprobenartig nachgefordert werden. In welcher Sprache bzw. Übersetzung ein Zeugnis eingereicht werden kann, steht in den Angaben des jeweiligen Studiengangs. (Quelle: Master · Bachelor)
  • TUHH: Sie bewerben sich direkt online; die TUHH arbeitet laut eigener Seite nicht mit uni-assist. Sind Zeugnisse nicht auf Deutsch oder Englisch, müssen Übersetzungen eines amtlich ermächtigten Übersetzers oder einer amtlichen Stelle beigefügt werden – zusammen mit Kopien der Originale; eine Übersetzung allein wird nicht akzeptiert. Beglaubigte Unterlagen werden erst bei der Einschreibung verlangt. Für Originale auf Deutsch oder Englisch ist keine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers nötig. (Quelle: Bewerbung aus dem Ausland · Internationale Studiengänge)

Für den Upload erhalten Sie von uns einen PDF-Scan der beglaubigten Übersetzung; das Original mit Stempel und eigenhändiger Unterschrift kommt per Post – etwa für die Einschreibung. Prüfen Sie bitte immer die aktuellen Angaben Ihres Studiengangs.

Ablauf

  1. Unterlagen per WhatsApp senden und angeben, wo sie eingereicht werden.
  2. Wir übersetzen Noten, Fächer und Abschlussbezeichnungen einheitlich in allen Dokumenten; Tabellen bleiben erhalten.
  3. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um notarielle Beglaubigung, Apostille und Konsularlegalisation.
  4. Zustellung als PDF und per Post. In dringenden Fällen ist je nach Verfügbarkeit eine Lieferung am selben Tag möglich.

Noten und Abschlussbezeichnungen

Türkische Noten übersetzen wir so, wie sie im Original stehen, einschließlich der Notenskala. Eine Umrechnung in deutsche Noten nehmen wir nicht vor – das ist Aufgabe der Hochschule oder der bewertenden Stelle. Abschlussbezeichnungen übernehmen wir im Original und ergänzen eine sinngemäße deutsche Übersetzung.

Für wen?

Für Studieninteressierte, Absolventinnen und Absolventen aus der Türkei, Fachkräfte im Anerkennungsverfahren sowie Forschende, die Veröffentlichungen übersetzen lassen.

Die Übersetzungen erstellt und prüft Refik Mor, allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Beglaubigte Übersetzungen in anderen Sprachen als Türkisch fertigen von deutschen Gerichten ermächtigte Partnerübersetzer.

Weitere Seiten: Diplom Übersetzung · Technische Übersetzung · Eilübersetzung Hamburg · Türkisch: Akademik tercüme

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Dipl.-Ing. und International Welding Engineer. Allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Kiel. Eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Von 2003 bis 2018 Ratsherr der Stadt Neumünster.

Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster · Telefon / WhatsApp: +49 172 453 82 87 · WhatsApp

Nachweise: Impressum mit Ermächtigung (refik-mor.de) · Profil · Übersetzerliste des Generalkonsulats Hamburg · Bundesweites Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis der Justiz

Verantwortlich für den Inhalt: Refik Mor, vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht allgemein ermächtigter Übersetzer für Türkisch · Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster

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