Welche Dokumente verlangt die Ausländerbehörde?

Je nach Verfahren können Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweise über Einkommen, Wohnsitz, Ausbildung und beglaubigte Übersetzungen erforderli

Beglaubigte ÜbersetzungAnerkennungAusländerbehördeStandesamt

Welche Dokumente verlangt die Ausländerbehörde?

Je nach Verfahren können Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweise über Einkommen, Wohnsitz, Ausbildung und beglaubigte Übersetzungen erforderlich sein.

Ausländerbehörde Dokumente • entry-1 • Frage-Permalink

Ihr Übersetzer: Refik Mor

Dipl.-Ing. und International Welding Engineer. Allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Kiel. Eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Von 2003 bis 2018 Ratsherr der Stadt Neumünster.

Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster · Telefon / WhatsApp: +49 172 453 82 87 · WhatsApp

Nachweise: Impressum mit Ermächtigung (refik-mor.de) · Profil · Übersetzerliste des Generalkonsulats Hamburg · Bundesweites Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis der Justiz