Für Hamburg & deutschlandweit · Büro: Neumünster · 5.000+ beglaubigte Übersetzungen
📞 +49 172 453 82 87💬 WhatsAppTürkçe
StartseiteEilübersetzungHamburgPreiseStädteDokumente💬 Forum · Brücke💬 WhatsApp
Ratgeber · Scheidung

Türkische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026

Wer in der Türkei geschieden wurde und in Deutschland neu heiraten, sich einbürgern lassen oder den Familienstand ändern will, braucht oft eine förmliche Anerkennung – aber nicht immer.

Wann ist eine förmliche Anerkennung nötig?

Ausländische Entscheidungen in Ehesachen werden in Deutschland grundsätzlich nur nach einem förmlichen Anerkennungsverfahren wirksam (§ 107 FamFG). Zuständig ist die Landesjustizverwaltung bzw. – je nach Bundesland – der Präsident eines Oberlandesgerichts. Die Türkei ist kein EU-Staat; die erleichterten EU-Regeln gelten daher nicht.

Ausnahme: Beide waren nur türkische Staatsangehörige

Ein förmliches Verfahren ist nicht nötig, wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich angehörten (sogenannte Heimatstaatentscheidung). Wurden also zwei ausschließlich türkische Staatsangehörige in der Türkei geschieden, prüft das Standesamt die Scheidung selbst. Die Ausnahme greift nicht, wenn ein Ehegatte zusätzlich eine andere – etwa die deutsche – Staatsangehörigkeit hatte. Reichen die Nachweise zur Staatsangehörigkeit nicht aus, bleibt es beim förmlichen Verfahren.

Zuständige Stelle in Hamburg

Lebt mindestens einer der früheren Ehegatten in Hamburg, ist das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, zuständig. Den Antrag stellen Sie schriftlich mit dem amtlichen Formular (erhältlich bei Hamburger Standesämtern oder beim Gericht) oder nach Terminvereinbarung persönlich. In anderen Bundesländern ist die jeweilige Landesjustizverwaltung bzw. ein Oberlandesgericht zuständig – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel das OLG Düsseldorf, in Bayern das OLG München, in Berlin die Senatsverwaltung für Justiz.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Nach den Hinweisen des Hanseatischen Oberlandesgerichts typischerweise:

  • vollständige Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des türkischen Scheidungsurteils – möglichst mit Gründen – mit Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi)
  • Heiratsurkunde bzw. Auszug zur geschiedenen Ehe
  • Apostille der zuständigen türkischen Stelle auf den türkischen Urkunden (die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens)
  • Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen durch einen in Deutschland beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer
  • Pass oder Personalausweis und aktuelle Meldebestätigung
  • Einkommensnachweis, wenn er bei der Gebühr berücksichtigt werden soll

Kosten und Dauer

Die Gebühr liegt in Hamburg zwischen 15 und 305 Euro und richtet sich unter anderem nach Aufwand und Einkommen. Ab Eingang der vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren in Hamburg nach Angaben des Gerichts etwa fünf Monate – länger, wenn der frühere Ehegatte angehört oder Urkunden überprüft werden müssen. Planen Sie bei einer neuen Heirat entsprechend Vorlauf ein.

Umgekehrt: Deutsche Scheidung in der Türkei

Soll eine deutsche Scheidung im türkischen Personenstandsregister eingetragen werden, braucht der Beschluss mit Rechtskraftvermerk eine Apostille und eine Übersetzung ins Türkische. Die Eintragung ist unter bestimmten Voraussetzungen über das Generalkonsulat möglich, sonst über ein Gericht in der Türkei. Details auf Türkisch: Boşanma kararının tanınması.

Häufige Fragen

Muss jede türkische Scheidung in Deutschland anerkannt werden?

Nein. Waren beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige, ist kein förmliches Verfahren nötig; das Standesamt prüft die Scheidung selbst. Sonst ist grundsätzlich eine Anerkennung nach § 107 FamFG erforderlich.

Wer übersetzt das Scheidungsurteil?

Die Übersetzung muss von einem in Deutschland beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer stammen. Übersetzt werden das Urteil und der Rechtskraftvermerk, in der Regel auch die Apostille.

Wie lange dauert die Anerkennung in Hamburg?

Nach Angaben des Hanseatischen Oberlandesgerichts etwa fünf Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen.

Was kostet die Anerkennung?

In Hamburg 15 bis 305 Euro Gebühr, dazu Kosten für Apostille und Übersetzungen.

Quellen (geprüft im Oktober 2026): Justiz Hamburg – Hinweise Auslandsscheidungen · § 107 FamFG

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde.

Ähnliche Dokumente

Weitere Übersetzungen in Hamburg

Diplom Übersetzung

Akademische Zeugnisse und Diplome für Hochschulanerkennung und Stellenbewerbunge...

Apostille Übersetzung

Internationale Dokumente mit Apostille – beglaubigte Übersetzung für alle Länder...

Beglaubigte Übersetzung schnell per WhatsApp anfragen

Für Standesamt, Ausländerbehörde, Konsulat, Universität, Gericht und weitere Behörden: Senden Sie Ihr Dokument einfach per WhatsApp. Sie erhalten eine schnelle Einschätzung zu Preis, Dauer und benötigter Beglaubigung.

Wichtige Seiten: Beglaubigte Übersetzung Hamburg · Beeidigter Übersetzer Hamburg · Geburtsurkunde Übersetzung · Diplom Übersetzung · Führerschein Übersetzung Kosten

Ihr Übersetzer: Refik Mor

Dipl.-Ing. und International Welding Engineer. Allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Kiel. Eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Von 2003 bis 2018 Ratsherr der Stadt Neumünster.

Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster · Telefon / WhatsApp: +49 172 453 82 87 · WhatsApp

Nachweise: Impressum mit Ermächtigung (refik-mor.de) · Profil · Übersetzerliste des Generalkonsulats Hamburg · Bundesweites Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis der Justiz

Verantwortlich für den Inhalt: Refik Mor, vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht allgemein ermächtigter Übersetzer für Türkisch · Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster

Übersetzung jetzt anfragen

Dokument fotografieren, per WhatsApp senden – sofort Angebot erhalten. Schnell, günstig und behördenanerkannt.

Beglaubigte Übersetzungen in anderen Städten:

📞 +49 172 453 82 87💬 WhatsApp