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Rechtsgrundlagen · Stand Oktober 2026

Türkische Urkunden in Deutschland: wo ausgestellt, wo einreichen, wer übersetzt

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026

Diese Übersicht beantwortet für die häufigsten türkischen und deutschen Urkunden vier Fragen: Wo bekomme ich das Dokument? Welche Behörde in Hamburg verlangt es? Brauche ich Apostille und Übersetzung? Auf welcher Rechtsgrundlage? Jede Aussage ist mit einer amtlichen Quelle oder dem Gesetzestext belegt (Liste am Ende).

Kurzfassung: Behörden und Gerichte in Deutschland arbeiten auf Deutsch (§ 23 VwVfG, § 184 GVG). Fremdsprachige Urkunden brauchen deshalb in der Regel eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzers. Mehrsprachige Formulare (Formül A, B, C) sind meist die Ausnahme. Türkische öffentliche Urkunden brauchen für viele Verfahren zusätzlich eine Apostille.

1. Warum überhaupt eine Übersetzung? Die gesetzliche Grundlage

Verwaltung: Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache deutsch; die Behörde kann für fremdsprachige Dokumente eine Übersetzung verlangen (§ 23 Abs. 2 VwVfG; Hamburg hat eine entsprechende Regelung im HmbVwVfG).

Standesamt: § 2 Abs. 1 PStV bestimmt, dass bei fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung ins Deutsche gefordert werden soll. Spricht ein Beteiligter kein Deutsch, wird außerdem ein Dolmetscher hinzugezogen (§ 2 Abs. 2 PStV).

Gericht: Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 GVG). Das Gericht kann die Übersetzung fremdsprachiger Urkunden durch einen nach Landesrecht ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer anordnen (§ 142 Abs. 3 ZPO).

2. Wer darf beglaubigt übersetzen?

Beglaubigte Übersetzungen fertigen Übersetzer an, die nach dem Recht eines Bundeslandes allgemein ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt sind. In Hamburg ist das im Hamburgischen Dolmetschergesetz (HmbDolmG) geregelt, zuständig ist die Behörde für Inneres und Sport; für Gerichtsdolmetscher gilt bundesweit das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Alle ermächtigten Übersetzer stehen in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de).

Wichtig in der Praxis: Mehrere Hamburger Stellen verlangen ausdrücklich einen in Deutschland vereidigten Übersetzer – etwa das Hanseatische Oberlandesgericht bei der Anerkennung ausländischer Scheidungen. In der Türkei angefertigte Notarübersetzungen reichen dann nicht. Klären Sie im Zweifel vorher, welche Form die Behörde akzeptiert.

Ein Sonderfall: Soll eine Übersetzung einer Hamburger Urkunde vom Amt für Migration für das Ausland vorbeglaubigt werden, muss der Übersetzer laut Hamburg Service in Hamburg beeidigt sein. Für Übersetzungen, die bei deutschen Behörden eingereicht werden, gilt diese Einschränkung nicht.

3. Apostille: wann, wo, von wem?

Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Statt einer Legalisation durch die Botschaft genügt die Apostille der Behörde des Ausstellerstaates.

Die Übersetzung muss die Apostille mit umfassen. Deshalb gilt die Reihenfolge: erst Apostille, dann Übersetzung.

4. Die Übersicht: Dokument für Dokument

DokumentWo bekommt man es?Wo einreichen (Hamburg)?Übersetzung / ApostilleRechtsgrundlage
Nüfus Kayıt Örneği (Personenstandsregisterauszug, am besten „vukuatlı“)e-Devlet, Nüfus Müdürlüğü in der Türkei oder Türkisches GeneralkonsulatStandesamt, Ausländerbehörde / Amt für Migration, EinbürgerungJa, beglaubigte Übersetzung; Apostille meist verlangt§ 2 PStV, § 23 VwVfG
Formül A (mehrsprachige Geburtsurkunde)Nüfus Müdürlüğü / GeneralkonsulatStandesamt, Kindergeld, EinbürgerungIn der Regel nein – mehrsprachiges CIEC-FormularCIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien 1976)
Formül B (mehrsprachige Heiratsurkunde)Nüfus Müdürlüğü / GeneralkonsulatStandesamt, Familiennachzug, AusländerbehördeIn der Regel nein – mehrsprachiges CIEC-FormularCIEC-Übereinkommen Nr. 16
Türkischer FührerscheinEmniyet / Nüfus Müdürlüğü (Türkei)Hamburg: LBV-Führerscheinstelle (Mitte oder Nord), Termin über lbv-termine.deÜbersetzung durch amtlich vereidigten Übersetzer, wenn die Behörde sie verlangt§§ 29, 31 FeV, Anlage 11 FeV
Boşanma kararı (türkisches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)Aile Mahkemesi in der TürkeiStandesamt (vor neuer Heirat); ggf. Hanseatisches OberlandesgerichtJa – Übersetzer muss in Deutschland vereidigt sein; Apostille nötig§ 107 FamFG
Adli Sicil Kaydı (Führungszeugnis Türkei)e-Devlet (mit e-Apostille)Ausländerbehörde, Einbürgerung, ArbeitgeberJa, beglaubigte Übersetzung§ 23 VwVfG
Diploma, Transkript, BerufsabschlüsseUniversität / e-Devlet (YÖK), Schule, KammerAnerkennungsstelle; kostenlose Beratung bei der ZAA HamburgJa, beglaubigte ÜbersetzungBQFG / HmbBQFG
Ehefähigkeitszeugnis (Evlenme Ehliyet Belgesi)Zuständige türkische Stelle (z. B. Generalkonsulat)Standesamt der EheschließungJa, sofern nicht mehrsprachig; gilt 6 Monate§ 1309 BGB
Vekaletname (Vollmacht vom türkischen Notar)Noter in der Türkei oder GeneralkonsulatNotar, Grundbuchamt, Gericht, Bank in DeutschlandJa; Apostille für türkische NotarurkundenHaager Apostille-Übereinkommen 1961
Deutsche Urkunden für die Türkei (Geburt, Heirat, Scheidung, Meldebestätigung)Standesamt / Kundenzentrum / Gericht in HamburgTürkisches Generalkonsulat Hamburg (Nüfus-Eintragung) oder Behörde in der TürkeiMehrsprachige Urkunde: keine Übersetzung. Sonst Übersetzung ins Türkische + ApostilleHinweise des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

5. Drei Fälle, die oft schiefgehen

Türkischer Führerschein: Die Türkei steht nicht auf der Liste der Anlage 11 FeV. Nach Begründung des Wohnsitzes darf man höchstens 6 Monate (185 Tage) mit dem türkischen Führerschein fahren; für die Umschreibung sind in der Regel theoretische und praktische Prüfung nötig. Zuständig in Hamburg sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. Ob eine Übersetzung verlangt wird, entscheidet die Behörde; wenn ja, muss sie von einem amtlich vereidigten Übersetzer stammen. Führerschein-Übersetzung Hamburg →

Scheidung in der Türkei, neue Heirat in Hamburg: Eine ausländische Scheidung wirkt in Deutschland grundsätzlich erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung – in Hamburg das Hanseatische Oberlandesgericht (§ 107 FamFG; Gebühr 15–305 €). Ausnahme: Waren beide Ehegatten bei der Scheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige, ist kein förmliches Verfahren nötig (§ 107 Abs. 1 S. 2 FamFG); das Standesamt prüft dann selbst. Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen.

Heirat in Deutschland: Wer als türkischer Staatsangehöriger in Deutschland heiratet, braucht ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates (§ 1309 Abs. 1 BGB). Es gilt sechs Monate. Eine Befreiung kann nur der Präsident des Oberlandesgerichts erteilen (§ 1309 Abs. 2 BGB). Heiraten mit türkischem Partner →

Aktuelle Änderungen, die türkische Familien betreffen

Einbürgerung nach 3 Jahren abgeschafft (Bundestag, 8. Oktober 2025): Die 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren entfällt. Regelfall bleiben mindestens fünf Jahre Aufenthalt. Die Unterlagen (Nüfus Kayıt Örneği, Heirats- und Geburtsurkunden) brauchen weiterhin beglaubigte Übersetzungen. Quelle: Deutscher Bundestag

Schengen-Visum für Verwandte aus der Türkei (EU, 15. Juli 2025): Für türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei gilt eine Stufenregel: Nach zwei rechtmäßig genutzten Visa innerhalb von drei Jahren kann ein Visum für ein Jahr erteilt werden, danach für drei und fünf Jahre. Wichtig für Familienbesuche und Einladungen. Quelle: Europäische Kommission

6. Weiterführende Ratgeber

Über den Autor: Refik Mor, allgemein ermächtigter Übersetzer (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht) und allgemein beeidigter Dolmetscher (Landgericht Kiel) für Türkisch–Deutsch; eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde. Stand: Oktober 2026.

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Quellen und Gesetzestexte

Ihr Übersetzer: Refik Mor

Dipl.-Ing. und International Welding Engineer. Allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Kiel. Eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Von 2003 bis 2018 Ratsherr der Stadt Neumünster.

Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster · Telefon / WhatsApp: +49 172 453 82 87 · WhatsApp

Nachweise: Impressum mit Ermächtigung (refik-mor.de) · Profil · Übersetzerliste des Generalkonsulats Hamburg · Bundesweites Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis der Justiz

Verantwortlich für den Inhalt: Refik Mor, vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht allgemein ermächtigter Übersetzer für Türkisch · Büro: Fehrsstraße 8, 24536 Neumünster