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Ratgeber · Familiennachzug

Familiennachzug aus der Türkei: was Sie brauchen

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026

Der Visumantrag für Ehepartner oder Kinder wird bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei gestellt – entschieden wird zusammen mit der Ausländerbehörde in Deutschland. Vollständige, richtig übersetzte Unterlagen sind der größte Zeitgewinn.

Überblick: Für den Ehegattennachzug gelten in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, einfache Deutschkenntnisse (A1) und – wenn der in Deutschland lebende Partner Ausländer ist – ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt.

Voraussetzungen im Überblick

  • Alter: beide Ehegatten mindestens 18 Jahre.
  • Deutsch A1: grundsätzlich erforderlich; es gibt Ausnahmen, etwa wenn der in Deutschland lebende Partner eine Blaue Karte EU besitzt.
  • Wohnraum und Lebensunterhalt: bei ausländischen Stammberechtigten in der Regel erforderlich; beim Nachzug zu Deutschen oft nicht.
  • Kinder: eigene Regeln je nach Alter und Familiensituation.

Ablauf und Vorabzustimmung

Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft bzw. einem Generalkonsulat in der Türkei gestellt; diese beteiligen die Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland. Der Partner in Deutschland kann bei seiner Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung beantragen, was das Verfahren beschleunigen kann.

Typische Unterlagen

  • Pässe, Antragsformulare, biometrische Fotos, A1-Zertifikat
  • Heiratsurkunde: der mehrsprachige Formül B wird meist ohne Übersetzung akzeptiert
  • Geburtsurkunden der Kinder (Formül A), ggf. Sorgerechtsentscheidungen
  • Aufenthaltstitel, Mietvertrag und Einkommensnachweise des Partners in Deutschland
  • Bei früherer Ehe: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Was muss übersetzt werden?

Mehrsprachige Formül-Auszüge in der Regel nicht. Einsprachige türkische Dokumente – Scheidungs- und Sorgerechtsentscheidungen, Nüfus kayıt örneği, Namensänderungen – brauchen eine Übersetzung. Für die Ausländerbehörde in Deutschland ist meist eine Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers gefragt; die Anforderungen der Auslandsvertretung in der Türkei prüfen Sie vorab auf deren Website.

Schicken Sie mir die Liste der Behörde – ich markiere, was übersetzt werden muss und was nicht.

Häufige Fragen

Muss mein Ehepartner Deutsch können?

In der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1). Es gibt Ausnahmen, z. B. wenn der Partner in Deutschland eine Blaue Karte EU hat.

Wo wird der Antrag gestellt?

Bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei; die Ausländerbehörde in Deutschland wird beteiligt.

Was ist eine Vorabzustimmung?

Eine vorab erteilte Zustimmung der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland, die das Visumverfahren beschleunigen kann.

Muss Formül B übersetzt werden?

Meist nicht – der mehrsprachige Auszug wird in der Regel ohne Übersetzung akzeptiert.

Quellen (geprüft im Oktober 2026): § 30 AufenthG · Auswärtiges Amt · BAMF

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde.

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Dipl.-Ing. und International Welding Engineer. Allgemein ermächtigter Übersetzer am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Kiel. Eingetragen in der Übersetzerliste des Türkischen Generalkonsulats Hamburg. Von 2003 bis 2018 Ratsherr der Stadt Neumünster.

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